Jede Frau hat zehn Tage, in besonderen Fällen auch länger, nach der Geburt ihres Kindes ein Recht auf Hebammenbetreuung. Egal ob sie eine Hausgeburt macht, die Klinik wenige Stunden nach der Geburt, nach zwei oder den üblichen Tagen Aufenthalt verlässt. Die Hebamme besucht die Familie mindestens einmal täglich. Sie kontrolliert:
Beim Kind:
- Körpertemperatur, Atmung, Hautfarbe, Verhalten
- Körperausscheidung
- Am 3.-4. Lebenstag entnimmt die Hebamme aus der Ferse des Kindes einige Blutstropfen für den Guthrie-Test, mit dem nach den wichtigsten Stoffwechselkrankheiten gesucht wird.
Bei der Mutter:
- Allgemeinzustand, Temperatur, Puls, Blutdruck, Verdauung
- Stillberatung: Brustkontrolle auf Verhärtungen und Verletzungen der Warzen, sie leitet die Frau zur Selbsthilfe, zur Massage und Pflege der Brust an.
- Rückbildung der Gebärmutter und den Wochenfluss
- Abheilung der Dammnaht
- Die Hebamme berät die Frau bei der Körperpflege, z.B. Spülen und Sitzbad
- Anleitung zur Beckenbodengymnastik
- Gespräche über das schonende Verhalten in den ersten Wochen nach der Geburt
- Unterstützung in der Einübungsphase des Stillens
- Zeigen von Wickeln, Halten, Baden und Beruhigungsmöglichkeiten des Kindes
- Ernährungsberatung während der Stillzeit
- Besprechung des Geburtserlebnisses
- Unterstützung bei jeglichen Anfangsproblemen
- Ergeben sich grössere Schwierigkeiten im Wochenbett, so zieht die Hebamme die/ den Frauen- oder Kinderärztin bei.
Die Hebamme steht auch später noch für die Stillberatung zur Verfügung. www.hebamme.ch