Spitalgeburt

Es gibt öffentliche und private Spitäler die Geburtshilfe anbieten. Die Spitäler sind rund um die Uhr in Bereitschaft. Die Gebärende wird die meiste Zeit durch die anwesende/n Hebamme/n betreut, was bedeutet, dass sie medizinisch überwacht und in der Wehenverarbeitung angeleitet und unterstützt wird. Die anwesenden Ärzte/Ärztinnen übernehmen die Geburtsleitung bei Komplikationen und sind in den meisten Spitälern am Ende der Geburt anwesend. In den Privatspitälern ist dies der/die eigene Gynäkologe/in. (Für Privatspitäler und Spitäler ausserhalb des Wohnkantons sollten Sie unbedingt die Versicherungsdeckung abklären.)

Für die Auswahl des Spitals empfehlen wir die Teilnahme an einer öffentlichen Informationsveranstaltung oder die Vereinbarung eines privaten Besichtigungstermins. Machen Sie sich vorher bereits Gedanken darüber, wie Sie gebären möchten, was Ihnen wichtig ist und welches Ihre Bedürfnisse in Bezug auf Sie selbst, auf den Empfang des Kindes und auf Ihren Partner sind? Machen Sie die Wahl ihres Geburtsortes abhängig von der Befriedigung ihrer Bedürfnisse.

Wahl vom Geburtsort

Wochenbett im Spital

Nach der Spitalgeburt haben Sie die Möglichkeit der Frühentlassung, das heisst, Sie können entweder nach vier Stunden oder nach zwei Tagen nach Hause gehen (siehe ambulante Geburt)
Sie können das Wochenbett, nämlich die nächsten vier bis fünf Tage, bei Kaiserschnitten rund sieben Tage, im Spital verbringen
 
Viele Spitäler bieten inzwischen für einen Hotellerie-Aufschlag ein Familienwochenbett an. Dies ermöglicht Ihnen und Ihrem Partner, das Frühwochenbett gemeinsam zu erleben.
Auf der Wochenbettabteilung werden sie von Fachpersonal medizinisch versorgt und beraten, im Stillen unterwiesen und in der Säuglingspflege angeleitet.

Falls Sie sich noch unsicher fühlen, wenn sie vom Spital nach hause gehen oder bei Ihnen oder Ihrem Kind ein medizinisches Problem auftaucht, haben Sie das Recht, sich bis zum zehnten Tag nach der Geburt von einer frei praktizierenden Hebamme nachbetreuen zu lassen. Diese Nachbetreuung ist gemäss Krankenversicherungsgesetz im Grundleistungskatalog der Krankenkassen enthalten.

Ambulante Geburt

In jedem Spital oder Geburtshaus kann eine Frau ihr Kind auch ambulant zur Welt bringen. Eltern und Kind kehren frühestens zwei Stunden nach der Geburt nach Hause zurück und verbringen das Wochenbett in ihrer vertrauten Umgebung.

Wochenbettbetreuung zu Hause durch die Hebamme