Informationsstellen zu Finanziellem und Rechtlichem
„Auf den Leistungen bei Mutterschaft darf der Versicherer keine Kostenbeteiligung erheben“, hält das Krankenversicherungsgesetz KVG in Art. 64 fest. Trotzdem ist es heute so, dass Frauen bei Komplikationen in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder im Wochenbett selber bezahlen müssen. Damit werden gerade jene bestraft, die die Unterstützung durch die Krankenkasse am dringendsten brauchen würden. Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat deshalb im Rahmen der Managed Care Vorlage eine Klärung im KVG einstimmig befürwortet. Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) unterstützt diese Forderung der vor fünf Jahren eingereichten Motionen Galladé, Gutzwiller, Häberli-Koller und Teuscher und ruft die Nationalrätinnen und Nationalräte auf, am 16. Juni 2010 diesen Missstand endlich zu korrigieren und dem Mehrheitsantrag seiner Kommission zur Anpassung von Art. 64, Abs. 7 zuzustimmen.
Medienmitteilung des Schweizerischen Hebammenverbandes SHV vom 8. Juni 2010
Während der Schwangerschaft können sich Fragen betreffend finanzieller oder rechtlicher Natur stellen. Bedenken Sie, dass sich nicht jeder Arbeitgeber mit den Rechten auskennt, die Sie als Arbeitnehmerin haben. Folgende Stellen und Internetseiten helfen weiter:
Kantonale Familien-, Sexual- und Schwangerschaftsberatungsstellen, das Verzeichnis
www.sante-sexuelle.ch/beratungsstellen
www.travaillesuisse.ch
www.seco.admin.ch
Zur rechtlichen Situation bei unverheirateten Eltern
www.einelternfamilie.ch
https://www.svamv.chInformationen
Welches Familienmodell praktizieren Sie?
Arbeiten Sie Teilzeit, teilen Sie und Ihr Partner sich in der Betreuung des Kindes? Hier finden Sie Informationen zu diesen Fragen:
www.und-online.ch
www.fairplay-at-work.ch
www.teilzeitkarriere.ch
Über die Auswirkung der Dauer des Mutterschaftsurlaubs
Erziehungsmodelle:
kantonales Erziehungsdepartement www.elternbildung.ch
Mütter-/Väterberatung, www.muetterberatung.ch
Weitere Internetadressen siehe unter Eltern sein