Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Geburt

Die WHO hat schon 1985 an einer Konferenz in Brasilien Empfehlungen zum Thema Geburt abgegeben. Diese Empfehlungen können viele Ihrer Fragen klären und Sie auf Ihrem Weg zu Ihrer Wunschgeburt stärken. Die Empfehlungen basieren auf dem Prinzip, dass jede Frau ein grundlegendes Recht auf eine umfassende Betreuung in der Schwangerschaft hat. Sie soll dabei in jeder Hinsicht im Mittelpunkt stehen und bei der Planung, Durchführung und Beurteilung der Vorsorgemaßnahmen mitentscheiden. Neben der medizinischen Vorsorge gehören auch soziale, emotionale und psychische Faktoren zu einer umfassenden Betreuung in der Schwangerschaft.

Die Empfehlungen:

  1. Die gesamte Öffentlichkeit soll über die verschiedenen Verfahren der Geburtshilfe informiert sein, damit es für jede Frau möglich ist, die für sie richtige Art und Weise der Geburtshilfe zu finden.
  2. Die Ausbildung der Hebammen und aller Berufsgruppen, die Frauen und Kinder rund um die Geburt betreuen, muss gefördert werden. Die Betreuung der Frau während einer normalen Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett gehört zum Aufgabenbereich der Hebammen und der angrenzenden Berufe.
  3.  Alle Krankenhäuser sollen den schwangeren Frauen Informationen über die von ihnen praktizierte Geburtshilfe (z.B. die Höhe ihrer Kaiserschnittrate) frei zugänglich machen.
  4. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für eine Kaiserschnittrate über 10 bis 15 %.
  5. Einmal Kaiserschnitt muss nicht für alle folgenden Geburten auch Kaiserschnitt bedeuten. Nach einer solchen Operation, bei der die Gebärmutter an einer tiefliegenden Stelle geöffnet wurde, kann eine vaginale Entbindung angestrebt werden, wenn im Notfall schnell ein Eingriff durchgeführt werden kann.
  6. Es gibt keine Beweise dafür, dass die routinemäßige elektronische Dauerüberwachung der kindlichen Herztöne einen positiven Einfluss auf den Ausgang der Geburt hat.
  7. Für eine Rasur der Schamhaare oder einen Einlauf vor der Geburt besteht kein Anlass.
  8. Während der Wehentätigkeit sollen schwangere Frauen nicht auf dem Rücken liegen. Sie sollen angeregt werden, herumzugehen, und sich frei zu entscheiden, in welcher Position sie gebären möchten.
  9. Routinemäßige Dammschnitte sind nicht zu rechtfertigen.
  10. Geburtseinleitungen sollen nicht aus Bequemlichkeit vorgenommen werden. Wehenmittel sollen nur nach strenger medizinischer Indikation verabreicht werden.
  11. Schmerzstillende und betäubende Medikamente sollen nicht routinemäßig, sondern nur zur Behandlung oder Verhütung einer Geburtskomplikation eingesetzt werden.
  12. Für eine frühzeitige routinemässige Öffnung der Fruchtblase gibt es keine wissenschaftliche Begründung.
  13. Das gesunde Neugeborene gehört zu seiner Mutter, wenn es der Zustand von beiden erlaubt. Die Beobachtung des Kindes rechtfertigt keine Trennung von der Mutter.
  14. Nach der Geburt soll der Mutter möglichst bald Gelegenheit zum Stillen gegeben werden.
  15. Geburtshilfliche Einrichtungen, die mit dem Einsatz von Technik kritisch umgehen, und emotionale, psychische und soziale Aspekte in den Vordergrund stellen, sollen bekannt gemacht werden. Diese Projekte sollen gefördert werden, als Modelle für andere geburtshilfliche Einrichtungen dienen und helfen, die Einstellung zur Geburtshilfe in der Öffentlichkeit zu verändern.
  16. Regierungen sollen über die Schaffung von Bestimmungen nachdenken, die den Einsatz neuer Geburtstechnologien nur nach angemessener Prüfung erlauben.

Diese Empfehlungen sind Teil des im April 1985 veröffentlichten Berichtes „Appropriate Technology for Birth“ der WHO. Die WHO setzt sich laufend mit Schwangerschaft, Geburt und der Gesundheit des Kindes auseinander: www.who.dk (in englischer Sprache)