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Die hohe Kaiserschnittrate in der Schweiz muss jedem
Geburtshelfer zu denken geben. Die Gesamthäufigkeit liegt deutlich über dem
europäischen Durchschnitt. Dabei müsste vor allem erklärt werden, weshalb
Entbindungen per Kaiserschnitt in Privatspitälern, in denen vor allem
Schwangere mit geringem Risiko gebären, signifikant höher sind als in
öffentlichen Spitälern. Der von der Hebamme Carole Lüscher-Gysi genannte Grund,
dass Ärzte Angst vor Klagen haben, dürfte bestenfalls eine von verschiedenen
Erklärungen sein.
Die Aussage der Kollegen P. Dürig und P. Kuhn, dass die Komplikationsrate,
insbesondere die Kindersterblichkeit, bei geplanten Kaiserschnitten, niedriger
sei als bei Spontangeburten, darf hingegen so nicht stehen bleiben, da sie
nicht zu rechtfertigen ist. Die Leitung der risikoarmen Geburt durch eine
erfahrene Hebamme oder einen Geburtshelfer mit der Möglichkeit einer
rechtzeitigen Beendigung durch Kaiserschnitt bei Abweichungen vom
Normalverlauf, die anders nicht zu korrigieren sind, dürfte kaum zu höheren
Komplikationen als beim Wahlkaiserschnitt führen. Aber Zahlen dazu gibt es
nicht und wird es wohl auch kaum je geben, da in der Gruppe der Spontangeburten
auch die Komplikationen wegen einer schlechten Geburtsleitung, das heisst dem
Verkennen oder zu spaten Erkennen von Problemen im Geburtsverlauf, mit
einfliessen (siehe Leserbrief Eltern Th. Lerch vom 18.8.05). Diese unbegründete
Aussage führt aber zu einer schweren Verunsicherung der werdenden Eitern.
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Auch die Aussage, dass Atem Störungen beim
Neugeborenen, die beim geplanten Kaiserschnitt häufiger als bei der
Spontangeburt beobachtet werden, "harmlos und von kurzer Dauer" seien, muss
präzisiert werden.
Der natürliche Geburtsstress der beim
Wahlkaiserschnitt wegfällt, hat die Funktion, die Bewältigung der mit der
Geburt verbundenen abrupten Umstellung auf die völlig veränderten Lebensbedingungen
des Kindes zu unterstützen Atemstörungen, die Ausdruck einer gestörten Anpassung
an die neue Umgebung sind, können in seltenen Fällen auch nach
Wahlkaiserschnitt beträchtlich sein und eine künstliche Beatmung erfordern. Diese mögliche Folge muss den Eltern, die
einen Wahlkaiserschnitt wünschen, mit aller Deutlichkeit mitgeteilt werden.
Wegen der von den Kollegen aufgezeigten Konsequenzen für Folgeschwangerschaften
ist es sicher sinnvoll, Eltern, die mehr als ein Kind planen, von einem
Wahlkaiserschnitt abzuraten. Aber jeder Arzt, der in der
Geburtshilfe tätig gewesen ist, sollte gelernt haben, wie verbindlich Aussagen
von Eltern über die Anzahl der gewünschten Kinder sind.
Zusammenfassend sei betont, wie wichtig eine umfassende Information
der Eltern bei Wunsch nach einer Kaiserschnittentbindung ohne medizinische
Grundlage ist. Allerdings sollten die Fakten vollständig, korrekt, möglichst
verständlich und wertfrei präsentiert werden.
Henning Schneider, Prof. Dr. MED. ehem. Direktor der UNIVERSITÄTSFRAUENKLINIK
INSELSPITAL, BERN
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