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Krankenkassen sollen Geburten in Geburtshäusern weiterhin nicht voll bezahlen müssen Mit rund 1400 Franken ist eine Geburt im Geburtshaus laut Gisela Burri von der Interessengemeinschaft Geburtshäuser Schweiz nur halb so teuer wie im Spital. Trotzdem will der Bundesrat im Rahmen der zweiten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Geburtshäuser nicht als Leistungserbringer aufnehmen. Hebammen fordern das Parlament auf, die Geburtshäuser in das KVG aufzunehmen. Das senke die Gesundheitskosten und entspreche einem Bedürfnis vieler Frauen. Falls sich die Regierung im Parlament durchsetzt, müssen die Krankenkassen bei Geburten in Geburtshäusern weiterhin wie bei Hausgeburten nur die Kosten der Hebamme und der Ärztin übernehmen. Den stationären Aufenthalt und die Infrastrukturkosten müssten die Frauen wie bisher aus dem eigenen Sack bezahlen. Bei Geburten im Spital übernehmen die Krankenkassen und der Kanton diese Kosten. Bis heute gibt es in der Schweiz nur zwei Ausnahmen: Die Kantone Aargau und Zürich haben je ein Geburtshaus in ihre kantonale Spitalliste aufgenommen. Damit ist der Aufenthalt der Schwangeren durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt. Der Walliser Gesundheitsminister Thomas Burgener (SP) ruft die Krankenkassen auf, mehr Druck auf die Kantone zu machen. Wenn diese die oft nicht ausgelasteten Geburtsabteilungen in den Spitälern reduzierten, stünden Mittel für Geburtshäuser zur Verfügung. In der Schweiz kamen im Jahr 2003 rund 70¹000 Kinder zur Welt. Nur 1000 erblickten in einem Geburtshaus das Licht der Welt und 700 zu Hause. Ganz anders in Holland. Dort kommen gemäss Christina Roth vom Geburtshaus Delphys in Zürich 60 Prozent der Kinder zu Hause oder in einem Geburtshaus zur Welt. Adresse: Weitere Informationen auf der Webseite der Interessengemeinschaft Geburtshäuser Schweiz: www.geburtshaus.ch/iggh/deutsch/start-total.htm
Artikel aus FRAUENSICHT, 3/04 Seite 22, zum Thema Mutterschaft Redaktion Barbara Marti, Rehweg 3, CH-8044 Zürich, 01-821 49 21 Weitere Infos auf www.frauensicht.ch |
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Update: 17.06.2005 |