Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen EKKF
Medienmitteilung vom 28. August 2001
Schwerpunkte der diesjährigen EKFF - Retraite: Mutterschaftsurlaub, Familienbesteuerung und Situation der Migrationsfamilien
Anlässlich ihrer Retraite
vom 21./22. August 2001 hat die Eidg. Koordinationskommission für Familien fragen EKFF sich für einen
durch die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub entsprechend der
parlamentarischen Initiative Triponez ausgesprochen. Bei der Reform der Familienbesteuerung setzt sich
die EKFF, im Gegensatz zu den nun diskutierten Vorschlägen, weiterhin für das Modell des
Familiensplittings ein. Das Thema „Familien und Migration" war ein weiterer Schwerpunkt der
Retraite.
Die Mitglieder der EKFF haben
sich letzte Woche in Stalden im Emmental zu einer 2-tägigen Retraite getroffen. Es wurden wichtige
Entscheidungen zu aktuellen familienpolitischen Fragen getroffen, insbesondere zum Mutterschaftsschutz
und zum Ausgleich von Familienlasten im Rahmen der Steuerreform.
Mutterschaftsschutz
Die EKFF lehnt die vom Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement am 15. Juni 2001 in die Vernehmlassung geschickte Revision des Obligationenrechts
für einen Mutterschaftsurlaub kategorisch ab. Die zwei Varianten schützen nicht alle erwerbstätigen
Frauen. Sie beinhalten eine klare Benachteiligung von Frauen im gebärfähigen Alter sowohl bei der
Anstellung wie auch bei der Fortsetzung der beruflichen Karriere und tragen den wirtschaftlichen
Realitäten, so zum Beispiel der Mobilität der Angestellten, nicht Rechnung.
In Übereinstimmung mit ihren
früheren Stellungnahmen spricht sich die Kommission für die Umsetzung des Verfassungsauftrags und somit
für die Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung aus. Die EKFF verlangt, dass jetzt als
Minimallösung ein Mutterschaftsurlaub mit einem Lohnanspruch während 14 Wochen eingeführt wird, der
allen erwerbstätigen Frauen (Unselbständig- und Selbständigerwerbenden) zusteht, unabhängig von der
Dauer des Arbeitsverhältnisses bei einem bestimmten Arbeitgeber.
Die Kommission hat deshalb die
aktive Unterstützung der parlamentarischen Initiative Triponez vom 20. Juni 2001 beschlossen.
Die von 108 Nationalrätinnen unterschriebe Initiative stellt in den Augen der EKFF eine minimale Lösung
dar.
Familienbesteuerung
Die EKFF bedauert den von der nationalrätlichen
Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) im Juni getroffenen Grundsatzentscheid zugunsten des
Teilsplittings für Ehepaare und ohne Wahlrecht für Konkubinatspaare, gemäss dem bundesrätlichen
Vorschlag. Dieses Modell stellt auf den Zivilstand und nicht auf die Anwesenheit von Kindern im
Haushalt ab und beinhaltet eine inakzeptable Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten
Paaren. Die EKFF hält an ihrer Position zugunsten des Familiensplittings für Paare mit Kindern
fest. Nur dieses System entspricht einem modernen Verständnis von Familie, definiert als Haushalt mit
Kindern, und berücksichtigt die Tatsache, dass sich die finanziellen Belastungen je nach Familienphase
verändern. Die EKFF ist besorgt über die Wende in der Familienbesteuerung und empfiehlt, die nun
diskutierten Vorschläge abzulehnen.
Auch wenn die Steuerabzüge für Familien erhöht und ergänzt werden, können davon nur Familien mit
höheren Einkommen profitieren.
Die EKFF hat schon früher
darauf hingewiesen, dass die Massnahmen in der Familienbesteuerung nur ein Element einer umfassenden
Familienpolitik darstellen. Familien mit geringen Einkommen kommen nicht in den Genuss von
Steuererleichterungen, da sie keine Steuern bezahlen. Deshalb hat sich die EKFF für Familienzulagen auf
Bundesebene ausgesprochen, welche für alle Kinder einen Betrag von mindestens 200 Franken pro Monat
vorsehen. Zudem empfiehlt sie, Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien im Sinne des „Tessiner
Modell" einzuführen.
Familien und Migration
Die EKFF hat sich an ihrer Retraite ausführlich mit
dem Schwerpunktthema «Familien und Migration» auseinandergesetzt. Es wurden Expertinnen angehört,
welche sich aus demografischer, juristischer, psychosozialer und soziologischer Sicht zur Thematik
äusserten. Eingeladen zur Diskussion waren auch Vertreterinnen anderer eidgenössischer
Kommissionen.
Die EKFF will sich aufgrund der Situationsanalyse zunächst mit der Frage der rechtlichen Situation von
Migrationsfamilien in der Schweiz und der unterschiedlichen Gesetzesanwendung in den Kantonen
beschäftigen. In einem weiteren Schritt wird sich die EKFF auch mit den gesellschaftlichen Leistungen
und Potenzialen von Migrationsfamilien befassen.
EKFF
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