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Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen EKKF
Medienmitteilung  vom 28. August 2001

Schwerpunkte der diesjährigen EKFF - Retraite:
Mutterschaftsurlaub, Familienbesteuerung und Situation der Migrationsfamilien


Anlässlich ihrer Retraite vom 21./22. August 2001 hat die Eidg. Koordinationskommission für Familien fragen EKFF sich für einen durch die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub entsprechend der parlamentarischen Initiative Triponez ausgesprochen. Bei der Reform der Familienbesteuerung setzt sich die EKFF, im Gegensatz zu den nun diskutierten Vorschlägen, weiterhin für das Modell des Familiensplittings ein.
Das Thema „Familien und Migration" war ein weiterer Schwerpunkt der Retraite.

Die Mitglieder der EKFF haben sich letzte Woche in Stalden im Emmental zu einer 2-tägigen Retraite getroffen. Es wurden wichtige Entscheidungen zu aktuellen familienpolitischen Fragen getroffen, insbesondere zum Mutterschaftsschutz und zum Ausgleich von Familienlasten im Rahmen der Steuerreform.

Mutterschaftsschutz
Die EKFF lehnt die vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement am 15. Juni 2001 in die Vernehmlassung geschickte Revision des Obligationenrechts für einen Mutterschaftsurlaub kategorisch ab. Die zwei Varianten schützen nicht alle erwerbstätigen Frauen. Sie beinhalten eine klare Benachteiligung von Frauen im gebärfähigen Alter sowohl bei der Anstellung wie auch bei der Fortsetzung der beruflichen Karriere und tragen den wirtschaftlichen Realitäten, so zum Beispiel der Mobilität der Angestellten, nicht Rechnung.

In Übereinstimmung mit ihren früheren Stellungnahmen spricht sich die Kommission für die Umsetzung des Verfassungsauftrags und somit für die Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung aus. Die EKFF verlangt, dass jetzt als Minimallösung ein Mutterschaftsurlaub mit einem Lohnanspruch während 14 Wochen eingeführt wird, der allen erwerbstätigen Frauen (Unselbständig- und Selbständigerwerbenden) zusteht, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Die Kommission hat deshalb die aktive Unterstützung der parlamentarischen Initiative Triponez vom 20. Juni 2001 beschlossen. Die von 108 Nationalrätinnen unterschriebe Initiative stellt in den Augen der EKFF eine minimale Lösung dar.

Familienbesteuerung
Die EKFF bedauert den von der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) im Juni getroffenen Grundsatzentscheid zugunsten des Teilsplittings für Ehepaare und ohne Wahlrecht für Konkubinatspaare, gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag. Dieses Modell stellt auf den Zivilstand und nicht auf die Anwesenheit von Kindern im Haushalt ab und beinhaltet eine inakzeptable Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren. Die EKFF hält an ihrer Position zugunsten des Familiensplittings für Paare mit Kindern fest. Nur dieses System entspricht einem modernen Verständnis von Familie, definiert als Haushalt mit Kindern, und berücksichtigt die Tatsache, dass sich die finanziellen Belastungen je nach Familienphase verändern. Die EKFF ist besorgt über die Wende in der Familienbesteuerung und empfiehlt, die nun diskutierten Vorschläge abzulehnen.
Auch wenn die Steuerabzüge für Familien erhöht und ergänzt werden, können davon nur Familien mit höheren Einkommen profitieren.

Die EKFF hat schon früher darauf hingewiesen, dass die Massnahmen in der Familienbesteuerung nur ein Element einer umfassenden Familienpolitik darstellen. Familien mit geringen Einkommen kommen nicht in den Genuss von Steuererleichterungen, da sie keine Steuern bezahlen. Deshalb hat sich die EKFF für Familienzulagen auf Bundesebene ausgesprochen, welche für alle Kinder einen Betrag von mindestens 200 Franken pro Monat vorsehen. Zudem empfiehlt sie, Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien im Sinne des „Tessiner Modell" einzuführen.

Familien und Migration
Die EKFF hat sich an ihrer Retraite ausführlich mit dem Schwerpunktthema «Familien und Migration» auseinandergesetzt. Es wurden Expertinnen angehört, welche sich aus demografischer, juristischer, psychosozialer und soziologischer Sicht zur Thematik äusserten. Eingeladen zur Diskussion waren auch Vertreterinnen anderer eidgenössischer Kommissionen.
Die EKFF will sich aufgrund der Situationsanalyse zunächst mit der Frage der rechtlichen Situation von Migrationsfamilien in der Schweiz und der unterschiedlichen Gesetzesanwendung in den Kantonen beschäftigen. In einem weiteren Schritt wird sich die EKFF auch mit den gesellschaftlichen Leistungen und Potenzialen von Migrationsfamilien befassen.

EKFF

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Update: 20.11.2005